Vorsteuervergütung in der EU
Während Sie im Ausland unterwegs sind, können Ausgaben entstehen, die den Bestimmungen der nationalen Umsatzsteuerregelungen unterliegen.
Während Ihrer Fahrt im Ausland können verschiedene Kosten entstehen, die gemäß den nationalen Umsatzsteuerregelungen behandelt werden.
Zu diesen Kosten gehören beispielsweise Ausgaben für Übernachtungen und Verpflegung des Busfahrers, Mautgebühren, Tankvorgänge sowie Reparaturen.
Wenn Sie in einem EU-Staat nicht zur Umsatzsteuerabführung verpflichtet sind, besteht die Möglichkeit, die Vorsteuer durch das Vorsteuervergütungsverfahren zurückzuerhalten. Dieses Verfahren ermöglicht es Ihnen, die gezahlte Umsatzsteuer für geschäftliche Ausgaben im Ausland zu erstatten und somit Ihre finanzielle Belastung zu verringern.
Dazu gehören beispielsweise:
- Übernachtung des Busfahrers
- Verpflegung des Busfahrers
- Mautgebühren
- Tankungen
- Reparaturen
Die Vorgaben für dieses Verfahren variieren je nach Land.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei, um Ihre individuellen Ansprüche auf Vorsteuererstattung zu besprechen.