Registrierungspflichtige Länder

Umsatzsteuer auf Personenbeförderung

Gemäß der EU-Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem besteht eine europaweite Verpflichtung zur Besteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen.

Allerdings wurde diese Vorgabe bislang nicht einheitlich in allen europäischen Ländern umgesetzt.

In den folgenden Ländern ist eine umsatzsteuerliche Registrierung erforderlich: Deutschland, Österreich, Polen, Slowenien, Kroatien, Belgien, Niederlande, Dänemark sowie unter bestimmten Bedingungen auch in der Schweiz und Frankreich.

Um Ihnen eine sorgenfreie Fahrt zu ermöglichen, informieren wir Sie ausführlich vor Fahrtbeginn und kümmern uns um die Registrierung Ihres Unternehmens bei den entsprechenden Finanzämtern.
Nach erfolgreicher Registrierung erinnern wir Sie rechtzeitig an anstehende Steuerfristen und übernehmen die Einreichung Ihrer Umsatzsteuererklärungen in den jeweiligen Ländern.

Kontakt

Eine umsatzsteuerliche Registrierung ist erforderlich in:

 

Fahren Sie durch ein Land, in dem keine Registrierungspflicht besteht?
In einigen Ländern gibt es die Möglichkeit einer Vorsteuervergütung. 

Zur Vorsteuervergütung

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089 678451500

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